Rechtliches

Unterschrift ändern: Darf man das? Ausweis, Bank, Hochzeit

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Deine Unterschrift stammt vermutlich aus der Schulzeit und gefällt dir längst nicht mehr. Oder du hast geheiratet und fragst dich, wie du jetzt unterschreibst. Die gute Nachricht: Du darfst deine Unterschrift ändern, und es braucht dafür keine Genehmigung. Wichtig ist nur, dass du danach konsequent bei der neuen bleibst und die richtigen Stellen informierst.

Darf man seine Unterschrift ändern?

Ja. Es gibt kein Gesetz, das dir eine bestimmte Unterschrift vorschreibt, und du musst eine Änderung bei keiner Behörde anmelden. Für Verträge mit gesetzlicher Schriftform verlangt das OR die Unterschriften aller Personen, die verpflichtet werden sollen (Art. 13), und bestimmt: „Die Unterschrift ist eigenhändig zu schreiben“ (Art. 14)1 (den Gesetzestext findest du auf Fedlex). Wie schön oder altmodisch sie aussieht, steht dort nicht.

In der Praxis zählt etwas anderes: Beständigkeit. Eine Unterschrift soll beim Gegenüber ankommen als „die Unterschrift von dieser Person“. Banken, Ämter und Vertragspartner vergleichen sie teilweise mit einer hinterlegten Probe. Wechselst du ständig, entstehen Rückfragen. Wechselst du einmal und bleibst dabei, ist das kein Problem.

Wie stark darf die neue von der alten abweichen?

Dafür gibt es keine Grenze im Gesetz. Praktisch ist eine behutsame Änderung (gleiche Grundform, sauberer ausgeführt) für andere leichter nachvollziehbar als ein kompletter Neustart. Ein kompletter Neustart ist aber erlaubt, solange du die Stellen informierst, die eine Probe haben.

Warum Leute ihre Unterschrift ändern

  • Die alte stammt aus der Schulzeit und wirkt unreif oder unleserlich.
  • Ein neuer Name nach Heirat, Scheidung oder Namensänderung.
  • Ein neuer Beruf, in dem du viel unterschreibst und professioneller auftreten willst.
  • Die alte ist zu aufwendig oder schmerzt nach langer Schreibarbeit in der Hand.

Pass und Identitätskarte: Was gilt?

Die Unterschrift gehört zu den Ausweisdaten von Pass und Identitätskarte2. Daraus folgt:

  • Dein laufender Ausweis bleibt gültig. Eine geänderte Unterschrift allein ist kein Grund, ihn zu tauschen. Die neue Unterschrift kommt erst bei der nächsten Beantragung aufs Dokument.
  • Beim nächsten Antrag unterschreibst du so, wie du künftig unterschreiben willst. Diese Unterschrift begleitet dich dann, solange der Ausweis gilt.
  • Kinder unter sieben Jahren unterschreiben nicht. Nach der Ausweisverordnung haben Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen das Antragsformular nicht zu unterschreiben2. Ab sieben Jahren unterschreibt das Kind selbst. Zusätzlich genügt bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person als Einwilligung2.

Aktuelle Informationen zum Antrag findest du auf ch.ch und beim Passbüro deines Kantons.

Tipp: Wenn dein Ausweis bald abläuft, ist das der ideale Zeitpunkt für eine neue Unterschrift. Du übst vorher, damit sie beim Antrag locker und gleichmässig gelingt. Danach passt sie zum Dokument, das du täglich vorzeigst.

Auch der Pass behält seine alte Unterschrift, bis er abläuft oder ersetzt wird. Wer bald reist, muss deshalb nichts vorziehen. Hast du Dokumente, bei denen du dich mit dem Ausweis ausweist (etwa bei Bank oder Notariat), erwähne einfach, dass du deine Unterschrift inzwischen geändert hast. Das vermeidet Rückfragen.

Wen du über die neue Unterschrift informieren solltest

Es gibt keine zentrale Stelle, bei der man eine Unterschrift „ummeldet“. Du kümmerst dich um die Orte, an denen eine Probe liegt:

StelleWas zu tun ist
Bank, PostfinanceNeue Unterschriftsprobe hinterlegen (Unterschriftenkarte). Am besten in der Filiale oder nach Vorgabe deiner Bank.
VersicherungenMeist nicht nötig. Bei Vollmachten oder Kündigungen mit Original-Unterschrift hilft ein kurzer Hinweis.
ArbeitgeberPersonalabteilung informieren, wenn du Verträge oder Vollmachten unterzeichnest.
VertragspartnerBei laufenden Verträgen mit Bevollmächtigung (Vermietung, Geschäftspartner) kurz Bescheid geben.
Behörden, GemeindeKeine Meldung nötig. Neue Unterschrift bei Anträgen einfach verwenden.

Checkliste: So wechselst du deine Unterschrift

  1. Entwurf entwickeln. Probier verschiedene Stile aus, bis eine Version zu dir passt. Mit unserem kostenlosen Generator kannst du Entwürfe für deinen Namen ansehen.
  2. Ideen holen. Beispiele findest du in 40 Unterschrift Ideen.
  3. Üben. Mach es in Ruhe, wie in Unterschrift üben beschrieben. Erst wenn sie flüssig ist, benutzt du sie im Alltag.
  4. Stichtag wählen. Ab diesem Tag unterschreibst du überall mit der neuen. Keine Mischformen.
  5. Bank informieren. Neue Unterschriftsprobe hinterlegen.
  6. Arbeitgeber und Vertragspartner informieren, wo deine Unterschrift als Probe dient.
  7. Beim nächsten Ausweis- oder Passantrag die neue Unterschrift leisten.

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Nach der Hochzeit oder Namensänderung

Wenn sich dein Name ändert, ändert sich meist auch das, was du unterschreibst. Dann gilt:

  • Ausweise neu bestellen. Wenn du mit der Heirat deinen Namen geändert hast, brauchst du neue Ausweise. Du kannst sie höchstens 60 Tage vor der Trauung mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen3. Die neue Unterschrift mit dem neuen Namen kommt dann gleich aufs Dokument.
  • Unterschrift mit neuem Namen. Du unterschreibst künftig mit dem Namen, der in deinen Papieren steht.
  • Bank und Arbeitgeber brauchen den neuen Namen und eine neue Probe3.

Praktischer Tipp für die Zeit des Übergangs: Bewahre Kopien der wichtigen Dokumente mit der alten Unterschrift auf. Falls später jemand fragt, wann welche Unterschrift galt, kannst du es belegen.

Doppelnamen: Wie unterschreibe ich?

Im Schweizer Recht behält nach Art. 160 ZGB jeder Ehegatte seinen Namen, oder die Verlobten erklären, dass sie einen ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen4. Daneben gibt es den Allianznamen mit Bindestrich (zum Beispiel Müller-Huber): Wer will, kann verlangen, dass er statt des amtlichen Namens in den Ausweis eingetragen wird2. Bei einem Doppelnamen ist die Unterschrift meist der volle Name oder zumindest erkennbare Teile davon. Ob du im Alltag nur einen Teil unterschreibst, ist in vielen Fällen unproblematisch. Bei Verträgen und Formularen solltest du jedoch so unterschreiben wie in den Papieren. Im Zweifel frag bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt. Verbindliche Vorgaben gibt es meist nur bei Notariat, Bank oder Behörde.

Und wenn die Bank beim Abgleich zögert?

Bei Aufträgen mit Original-Unterschrift, Vollmachten oder Kreditverträgen kann die Bank die Unterschrift prüfen. Hast du die neue Probe noch nicht hinterlegt, kann das zu Verzögerungen führen. Geh dann mit Ausweis in die Filiale und lass die Probe aktualisieren. Wie deine Bank das genau handhabt, steht in ihren Geschäftsbedingungen. Allgemeine Fragen zu Bankgeschäften beantwortet auch die Konsumentenschutz.

Digitale Unterschrift mitziehen

Wenn du deine Unterschrift auch als Bild nutzt (unter PDFs, in Word oder in der E-Mail-Signatur), tausche die alte Datei überall aus, damit nicht beide Versionen kursieren. Wie das geht, steht in Unterschrift in der E-Mail-Signatur und in Unterschrift in PDF einfügen. Aus einem Foto deiner neuen Unterschrift machst du mit der Digitalisierung ein sauberes PNG mit transparentem Hintergrund. Beachte: Ein eingefügtes Bild ist keine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzt die eigenhändige Unterschrift dort nicht, wo das Gesetz Schriftform verlangt.

Risiken: Was schiefgehen kann

  • Abweichung bei der Bank. Verglichen wird die Unterschrift mit der hinterlegten Probe. Weicht sie stark ab, kann die Bank Rückfragen stellen oder Aufträge zurückweisen. Hinterlege deshalb die neue.
  • Mischformen. Wer mal die alte, mal die neue Version nutzt, wirkt beliebig. Das kann bei Streitigkeiten zu unnötigen Zweifeln führen.
  • Verträge aus der Vergangenheit. Sie bleiben gültig. Eine neue Unterschrift ändert nichts an früheren Verträgen.
  • Schnell hingeworfen. Wenn die neue noch unsicher wirkt, kann sie bei einer Echtheitsprüfung schlechter zu belegen sein. Üb sie, bis sie sicher sitzt.

Mehr dazu, was als eigenhändige Unterschrift zählt, steht in Eigenhändige Unterschrift: Was zählt und was nicht?. Und falls du dich fragst, was dein Schriftzug über dich aussagt: Graphologie im Faktencheck.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Bedingungen deiner Bank und die Vorgaben der jeweiligen Behörde können abweichen, im Zweifel frag dort nach. Eine digitalisierte Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur.

Häufige Fragen

Darf man seine Unterschrift ändern?

Ja. Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Unterschrift vorschreibt, und eine Meldung bei Behörden ist nicht nötig. Informiere aber deine Bank und bleib danach bei der neuen Version.

Muss ich meinen Ausweis ändern, wenn ich meine Unterschrift ändere?

Nein. Der Ausweis bleibt gültig. Die neue Unterschrift kommt beim nächsten Antrag aufs Dokument. Anders ist es bei einer Namensänderung: Dann brauchst du neue Ausweise.

Ab wann unterschreiben Kinder auf Ausweis und Pass?

Ab dem 7. Altersjahr. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, unterschreiben das Antragsformular nicht (Art. 14 Ausweisverordnung).

Muss ich der Bank eine neue Unterschrift melden?

Das ist dringend zu empfehlen. Banken vergleichen die Unterschrift mit der hinterlegten Probe, bei grossen Abweichungen kann es Rückfragen geben.

Wie unterschreibe ich mit Doppelnamen?

Am sichersten so, wie der Name in deinen Papieren steht. Im Alltag reicht oft ein erkennbarer Teil, bei Verträgen und Formularen frag im Zweifel bei der Stelle nach.

Quellen

  1. 1Art. 13 und 14 OR, Schriftform und Unterschrift (fedlex.admin.ch)
  2. 2Ausweisverordnung (VAwG, SR 143.11), Art. 11 bis 14 (Fassung 2015) (admin.ch)
  3. 3lex4you.ch: To-do-Liste nach der Hochzeit (lex4you.ch)
  4. 4Art. 160 ZGB, Name der Ehegatten (fedlex.admin.ch)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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