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Paraphe und Handzeichen: Bedeutung und wann es reicht

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Auf jeder Seite eines Vertrags ein kleines Kürzel, ganz unten die richtige Unterschrift: Das ist die Paraphe. Daneben gibt es das Handzeichen, das schon das Gesetz kennt, und die Faksimile-Unterschrift, die wie echt aussieht und es nicht ist. Die drei werden gern verwechselt. Hier erfährst du, was sie bedeuten, wo sie ihren Platz haben und in welchen Fällen sie die Unterschrift nicht ersetzen, nach Schweizer Recht.

Was ist eine Paraphe?

Der Duden erklärt die Paraphe als „Namenszug, -zeichen, -stempel, mit dem jemand etwas als gesehen kennzeichnet, unterzeichnet o. Ä.“1. Das Wort kommt über das Französische vom spätlateinischen paragraphus, dem Absatzzeichen1. Gemeint ist also ein Zeichen, das sagt: Ich habe diese Stelle gesehen und zur Kenntnis genommen.

Meist besteht die Paraphe aus den Anfangsbuchstaben des Namens, oft kurz und schnell hingeschrieben, manchmal mit einem kleinen Schnörkel. Anders als bei der Unterschrift steht nicht der volle Name dahinter, sondern ein Kürzel. Genau das macht sie praktisch und zugleich rechtlich schwächer.

Was ist ein Handzeichen?

Im Alltag benutzen viele „Handzeichen“ und „Paraphe“ gleich. Im Gesetz hat das Handzeichen einen eigenen Platz. Art. 15 OR sagt: „Kann eine Person nicht unterschreiben, so ist es, mit Vorbehalt der Bestimmungen über den Wechsel, gestattet, die Unterschrift durch ein beglaubigtes Handzeichen zu ersetzen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzen zu lassen“2. Das Handzeichen ersetzt die Unterschrift also nur für Menschen, die nicht unterschreiben können, und nur beglaubigt. Ein einfaches Kürzel, das du selbst irgendwo hinsetzt, ist kein Handzeichen im Sinne des Gesetzes. Wer beglaubigt, richtet sich nach dem Kanton, frag bei deinem Notariat nach.

Paraphe, Handzeichen und Unterschrift im Vergleich

UnterschriftParapheHandzeichen
Was ist es?Handgeschriebener Namenszug, der dich als Person kennzeichnetKürzel, meist AnfangsbuchstabenZeichen von Hand, z. B. Kreuz oder Strich
Wo üblich?Unter dem TextAuf Randseiten, Korrekturen, ProtokollenBei Personen, die nicht schreiben können
Reicht für gesetzliche Schriftform?JaIm Zweifel neinNur mit Beglaubigung (Art. 15 OR)
ZweckIch übernehme die Verantwortung für den InhaltIch habe es gesehenErsatz der Unterschrift für Menschen, die nicht unterschreiben können

Wo Paraphen üblich sind

Die Paraphe hat ihren festen Platz in der Praxis. Typisch sind:

  • Mehrseitige Verträge: Jede Seite wird abgezeichnet, damit niemand unbemerkt Seiten austauschen kann. Die eigentliche Unterschrift steht am Ende.
  • Handschriftliche Änderungen: Wer im Vertragstext etwas streicht oder ergänzt, kürzelt die Stelle an, um zu zeigen, dass beide Seiten davon wissen.
  • Protokolle und Aktenvermerke: Mit einer Paraphe vermerkt man, dass man ein Schriftstück gelesen hat. In Behörden und Firmen heisst das oft „zur Kenntnis genommen“.
  • Verhandlungsentwürfe: Sind sich die Parteien in einem Punkt einig, wird er abgezeichnet, ohne dass schon der ganze Vertrag steht.
  • Internes Abzeichnen: Rechnungen werden „sachlich richtig“ abgezeichnet, Dienstpläne und Lieferscheine abgehakt.

Reicht eine Paraphe rechtlich aus?

Wo das Gesetz die Schriftform vorschreibt, lautet die Antwort in der Regel nein. Das Gesetz verlangt für den schriftlichen Vertrag „die Unterschriften aller Personen, die durch ihn verpflichtet werden sollen“2. Ein Kürzel, das sich erkennbar als Abkürzung des Namens darstellt, ist im Zweifel keine volle Unterschrift. Ob ein Schriftzug als Unterschrift durchgeht, beurteilen die Gerichte im Einzelfall nach dem Gesamteindruck. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, solltest du es darauf nicht ankommen lassen.

Das heisst nicht, dass jeder kurze Namenszug durchfällt. Eine stark vereinfachte Unterschrift, die du immer in derselben Weise schreibst und die individuelle Merkmale zeigt, ist etwas anderes als ein bewusst gesetztes Kürzel. Mehr dazu steht im Artikel zur eigenhändigen Unterschrift.

Praktische Folgen

  1. Verträge mit gesetzlicher Schriftform (zum Beispiel die Kündigung einer Mietwohnung, die schriftlich erfolgen muss3) unterschreibst du mit deinem Namenszug am Ende.
  2. Zwischendrin darfst du paraphieren. Die Paraphe auf den Seiten schadet nie, sie ersetzt die Unterschrift am Ende aber nicht.
  3. Formfreie Erklärungen wie eine Bestellung oder ein Abstimmungsvermerk brauchen gar keine Unterschrift. Hier kann ein Kürzel genügen, wenn klar ist, wer es gesetzt hat.
  4. Bei Unsicherheit unterschreib lieber voll. Das kostet nichts und nimmt dem Gegenüber jedes Argument.

Faksimile-Unterschrift: wenn die Unterschrift nur nachgebildet ist

Eine Faksimile-Unterschrift ist eine Nachbildung der echten Unterschrift, zum Beispiel ein Stempel, ein Aufdruck oder ein Scan, der in ein Dokument eingefügt wird. Sie sieht aus wie eine Unterschrift, wurde aber nicht eigenhändig geschrieben. Art. 14 OR sagt dazu zuerst: „Die Unterschrift ist eigenhändig zu schreiben.“ Eine mechanische Nachbildung wird „nur da als genügend anerkannt, wo deren Gebrauch im Verkehr üblich ist, insbesondere wo es sich um die Unterschrift auf Wertpapieren handelt, die in grosser Zahl ausgegeben werden“2.

Der Grund ist praktisch: Bei Tausenden gleichen Wertpapieren kann niemand jedes Stück einzeln unterschreiben. Ausserhalb solcher üblichen Fälle solltest du dich nicht auf einen Stempel verlassen.

Dasselbe gilt für das Bild deiner Unterschrift in einem PDF oder Word-Dokument. Es ist praktisch und für formfreie Schreiben völlig in Ordnung, ersetzt aber keine Unterschrift mit Stift. Wie du so ein Bild sauber einfügst, steht in der Anleitung Unterschrift in PDF einfügen. Wo die Schriftform zwingend ist, gibt es einen digitalen Weg: Die qualifizierte elektronische Signatur, verbunden mit einem qualifizierten Zeitstempel, ist nach Art. 14 Abs. 2bis OR der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt2. Die Anbieter regelt das ZertES4. Mehr dazu im Artikel zur qualifizierten elektronischen Signatur.

Wichtig: Eine digitalisierte oder eingefügte Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Das gilt auch für Dateien aus unserem Werkzeug.

Paraphe im Büro: Wer darf wofür abzeichnen?

In Unternehmen und Behörden ist das Abzeichnen ein Ablaufschritt. Eine Rechnung wandert von Schreibtisch zu Schreibtisch, jeder setzt sein Kürzel darauf: sachlich geprüft, rechnerisch geprüft, zur Zahlung freigegeben. Rechtlich bindend wird dadurch noch nichts gegenüber Dritten, es ist ein interner Nachweis. Wer dagegen nach aussen für die Firma handelt, unterschreibt mit vollem Namen, gegebenenfalls mit Zusatz. Welche Zusätze es gibt und was sie bedeuten, erklärt der Artikel Unterschrift mit ppa, i. A., i. V..

Der Unterschied zeigt sich auch am Ort: Die Unterschrift steht unter dem Text und schliesst ihn ab. Die Paraphe steht am Rand, unten auf der Seite oder neben einer Änderung. Auf einem Formular findest du die Zeile für die Unterschrift meist direkt hinter „Ort, Datum“. Wie du diese Zeile ausfüllst, steht im Beitrag Ort, Datum, Unterschrift.

Typische Fehler beim Paraphieren

  • Kürzel statt Unterschrift am Ende: Das ist der häufigste Fehler. Bei Schriftformverträgen kann er den Vertrag unwirksam machen.
  • Jedes Mal anders: Wer mal „MK“, mal „M. K.“, mal einen Schnörkel setzt, macht sich schwer zuordenbar.
  • Blind paraphieren: Wer jede Seite abzeichnet, ohne sie zu lesen, bestätigt dennoch, sie gesehen zu haben.
  • Änderungen nicht abzeichnen: Ein handschriftlich geänderter Absatz ohne Kürzel der anderen Seite führt später zu Streit darüber, wer ihn eingefügt hat.

Eine eigene Paraphe entwerfen

Wer oft paraphiert, braucht ein Kürzel, das schnell geht und dennoch wiedererkennbar ist. Ein paar Hinweise:

  • Nimm zwei bis drei Buchstaben, am besten die Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachnamen.
  • Halte sie klar von deiner Unterschrift getrennt, damit niemand beide verwechselt.
  • Schreib sie immer gleich. Wiedererkennung ist der Zweck.
  • Ein kleiner Haken oder Strich als Abschluss macht sie schwerer nachzumachen.

Kürzel und Unterschrift ausprobieren

Im kostenlosen Generator siehst du deinen Namen in verschiedenen Handschriften. Das hilft, wenn du eine Unterschrift und ein passendes Kürzel dazu entwickeln willst.

Unterschrift erstellen

Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Rechtsberatung. Ob in deinem Fall eine bestimmte Form nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streit oder hohem Risiko frag eine Anwältin, einen Anwalt, ein Notariat oder die Konsumentenberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Paraphe und Unterschrift?

Die Unterschrift ist dein handgeschriebener Namenszug und übernimmt die Verantwortung für den Inhalt. Die Paraphe ist ein Kürzel, meist aus Anfangsbuchstaben, und zeigt nur, dass du etwas gesehen hast. Für die gesetzliche Schriftform genügt in der Regel nur die Unterschrift.

Ist ein Handzeichen rechtsgültig?

Nach Art. 15 OR ersetzt ein beglaubigtes Handzeichen die Unterschrift, wenn eine Person nicht unterschreiben kann. Ein Kürzel, das du selbst setzt, ist kein Handzeichen im Sinne des Gesetzes.

Darf man einen Vertrag nur mit Paraphe abzeichnen?

Bei Verträgen mit gesetzlicher Schriftform nein, dort brauchst du die Unterschrift. Bei formfreien Vereinbarungen kann ein Kürzel genügen, wenn klar ist, wer es gesetzt hat und was gemeint war.

Ist eine Faksimile-Unterschrift gültig?

Nur dort, wo ihr Gebrauch im Verkehr üblich ist (Art. 14 Abs. 2 OR), etwa bei Wertpapieren, die in grosser Zahl ausgegeben werden. Für einen normalen Vertrag mit Schriftform reichen Stempel und eingefügte Bilder nicht.

Wie schreibt man Paraphe richtig?

Mit ph: die Paraphe, Mehrzahl die Paraphen. Das Wort stammt vom französischen paraphe.

Quellen

  1. 1Duden: Paraphe (duden.de)
  2. 2Obligationenrecht, Art. 13 bis 16 OR (fedlex.admin.ch)
  3. 3Obligationenrecht, Art. 266l OR (fedlex.admin.ch)
  4. 4Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), SR 943.03 (fedlex.admin.ch)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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