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Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Was ist das?

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Digitale Unterschrift, elektronische Signatur, QES: Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, rechtlich sind sie aber weit voneinander entfernt. Nur eine Stufe steht der handschriftlichen Unterschrift gleich. Hier erfährst du, was die qualifizierte elektronische Signatur ist, wann du sie brauchst, wie du an eine kommst und warum ein eingefügtes Bild deiner Unterschrift etwas ganz anderes ist.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die QES ist eine Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines anerkannten Anbieters beruht und mit einem sicheren Signaturschlüssel erzeugt wird. Das Gesetz dazu ist das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES)1. Die Schweiz gehört nicht zur EU, die eIDAS-Verordnung gilt hier nicht direkt: Massgeblich sind ZertES und das Obligationenrecht.

Das Obligationenrecht verlangt für die Schriftform grundsätzlich, dass „die Unterschrift eigenhändig zu schreiben“ ist. Für die elektronische Variante gilt Art. 14 Abs. 2bis OR: Die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, abweichende gesetzliche oder vertragliche Regelungen bleiben vorbehalten2. Wichtig ist also der qualifizierte Zeitstempel: Die Signatur allein genügt für die Gleichstellung nicht.

Die drei Stufen im Vergleich

StufeWas es istBeispielErsetzt Schriftform?
Einfache elektronische SignaturBeliebige Daten, die einem Dokument beigefügt oder mit ihm verknüpft sindGetippter Name unter einer E-Mail, eingefügtes Bild der UnterschriftNein
Fortgeschrittene elektronische SignaturEindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, erkennt spätere Änderungen, unter seiner alleinigen KontrolleSignaturverfahren mit persönlicher AnmeldungNein
Qualifizierte elektronische SignaturFortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat eines anerkannten Anbieters, geprüfter Identität und sicherer SignaturerstellungSignatur eines anerkannten Anbieters, mit ZeitstempelJa, mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR)

Die Stufen bauen aufeinander auf. Alle sind rechtlich nicht wertlos, aber nur die qualifizierte erfüllt die Schriftform. Der Unterschied liegt in der Beweiskraft und darin, ob sie eine gesetzliche Form erfüllt.

Wann brauchst du eine QES?

Die meisten Verträge sind formfrei, dort reicht eine Zustimmung per Mail. Du brauchst eine QES nur, wenn das Gesetz Schriftform verlangt und du elektronisch unterschreiben willst, oder wenn ein Vertragspartner oder eine Behörde sie ausdrücklich fordert.

Wo auch die QES nicht reicht

Manche Erklärungen verlangen mehr als die einfache Schriftform. Dann hilft auch die QES nicht:

  • Bürgschaft einer Privatperson: Die Bürgschaftserklärung natürlicher Personen bedarf zusätzlich der öffentlichen Beurkundung3. Bei einem Höchstbetrag bis 2000 Franken genügt die eigenschriftliche Angabe des Haftungsbetrags.
  • Eigenhändiges Testament: Du schreibst es von Anfang bis Ende von Hand, mit Datum und Unterschrift4.

Auch Gesetz oder Vertrag können eine andere Form vorsehen, Art. 14 Abs. 2bis OR lässt das ausdrücklich zu2. Wenn du unsicher bist, frag die Stelle, die das Dokument verlangt, oder lass dich beraten.

Warum die QES mehr Beweiskraft hat

Die QES soll sicherstellen, dass das Dokument vom Unterzeichner stammt und nach dem Signieren nicht verändert wurde. Dazu prüft der Anbieter deine Identität, bevor er dir ein Zertifikat ausstellt, und die Signatur wird mathematisch mit dem Dokument verknüpft. Wird das Dokument später geändert, schlägt die Prüfung fehl. Bei einer einfachen Signatur gibt es diese Garantien nicht: Ein Bild lässt sich kopieren, und in einem Streit musst du beweisen, dass es von dir kommt.

  • Identität: Der Anbieter hat dich vor der Ausstellung geprüft.
  • Integrität: Jede nachträgliche Änderung am Dokument wird erkannt.
  • Zuordnung: Das Zertifikat gehört eindeutig dir.
  • Aufsicht: Anerkannte Anbieter werden nach ZertES von einer Anerkennungsstelle geprüft.

Typische Einsatzfälle

Im Alltag begegnet dir die QES vor allem bei Verträgen, die nicht in Papierform vorliegen sollen, aber Schriftform brauchen, zum Beispiel manche Verträge im Geschäftsverkehr, behördliche Eingaben oder Dokumente, die du an Behörden oder Gerichte sendest. Für private Alltagsfälle wie Mietbestätigung, Bestellung oder Anmeldung ist sie in der Regel nicht nötig.

Damit du keinen Aufwand verschwendest, lohnt eine einfache Prüfung vor dem Kauf:

  1. Steht im Gesetz oder Vertrag „Schriftform“? Wenn nein, brauchst du keine QES.
  2. Verlangt das Gesetz für diesen Fall mehr (Beurkundung, Handschrift)? Dann hilft auch die QES nicht.
  3. Verlangt die Stelle ausdrücklich eine qualifizierte Signatur? Dann brauchst du eine.
  4. Wie oft wirst du signieren? Bei einmaligem Bedarf lohnt sich meist ein einfacher Tarif, bei häufigem Bedarf ein Abo oder eine Karte.

QES in der Praxis: Wie erkennst du sie?

Ein signiertes PDF zeigt dir in gängigen PDF-Programmen ein Signaturfeld oder eine Leiste, in der Gültigkeit und Zertifikat angezeigt werden. Ein blosses Unterschriftsbild erzeugt so eine Anzeige nicht. Wenn du ein Dokument erhältst, das „unterschrieben“ aussieht, aber keine Signaturinformation enthält, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine einfache Signatur.

Chipkarte oder Fernsignatur?

  • Chipkarte und Kartenleser: Das Zertifikat liegt auf einer Karte. Du brauchst Leser und Software und bist an deinen Rechner gebunden.
  • Fernsignatur: Der Anbieter verwaltet den Schlüssel. Du bestätigst jede Signatur über ein zweites Gerät und kannst von Handy oder Rechner aus unterschreiben.

Welche Variante besser passt, hängt von der Häufigkeit ab. Für gelegentliche Verträge ist die Fernsignatur meist bequemer.

Gilt die QES auch im Ausland?

Die Schweiz ist nicht Teil des EU-Raums, in dem qualifizierte Signaturen nach eIDAS gegenseitig anerkannt werden. Ob ein Empfänger im Ausland deine Schweizer QES als gleichwertig akzeptiert, hängt vom Land und von der Stelle ab. Frag vor dem Signieren nach, sonst kann die Mühe umsonst sein. Umgekehrt solltest du bei einem Dokument aus dem Ausland klären, ob es eine Schweizer QES oder eine andere Form verlangt.

Was die QES nicht ist

Eine QES ist weder ein Foto deiner Unterschrift noch ein Passwort für ein Portal. Auch das Häkchen „Ich stimme zu“ oder eine Unterschrift per Finger auf dem Tablet ist in der Regel nur eine einfache oder fortgeschrittene Signatur. Erst wenn ein qualifizierter Anbieter das Zertifikat ausgestellt hat und die Signatur nach dem ZertES erstellt wurde, ist sie qualifiziert.

So bekommst du eine QES

Eine QES nach ZertES gibt es nur bei einem anerkannten Anbieter von Zertifizierungsdiensten. Die Anerkennung prüft eine akkreditierte Anerkennungsstelle, die Liste der anerkannten Anbieter veröffentlicht die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) beim SECO5. Eine Übersicht bietet auch das BAKOM6. Wähle nur aus diesen Listen, nicht nach der Werbung einer Webseite. Nach unserer Recherche vom 4. Oktober 2026 sind dort mehrere Anbieter aufgeführt, einer davon nur für die Bundesverwaltung.

  1. Anbieter aussuchen und in der Liste von SECO oder BAKOM prüfen, dass er anerkannt ist.
  2. Identität nachweisen: Je nach Anbieter geht das vor Ort oder per Video, mit gültigem Ausweis.
  3. Zertifikat und Verfahren wählen: Speicherung auf einem Gerät oder Fernsignatur, bei der der Anbieter den Schlüssel verwaltet und du jede Signatur bestätigst.
  4. Dokument unterzeichnen: meist als PDF, mit qualifiziertem Zeitstempel, damit die Gleichstellung nach Art. 14 Abs. 2bis OR greift.
  5. Signatur prüfen: Der Empfänger kann die Gültigkeit mit einer Prüfsoftware kontrollieren.

Was ist mit der staatlichen E-ID?

Die Schweiz plant eine staatliche E-ID, die laut Bund freiwillig und kostenlos sein soll. Sie dient dem Nachweis der Identität. Für eine QES brauchst du dagegen ein Zertifikat eines anerkannten Anbieters. Wann die E-ID ausgegeben wird, entnimm der Seite des Bundesamts für Justiz7: Der Zeitplan wurde dort angepasst.

Was kostet eine QES?

Das hängt vom Anbieter ab: Manche berechnen eine einmalige Gebühr für Zertifikat und Identifizierung, andere ein Abo oder pro Signatur. Verbindliche Zahlen nennen die Behörden nicht, deshalb nennen wir hier keine Preise. Vergleiche Angebote und achte auf Laufzeit und Verlängerung.

Digitale Unterschrift rechtsgültig? Das gilt für Bilder

Ein Bild deiner Unterschrift, das du in ein PDF oder Word-Dokument einfügst, ist eine einfache elektronische Signatur. Das gilt auch für Dateien aus unserem Werkzeug. Sie ist erlaubt und praktisch für Briefe, Anmeldungen und Formulare, bei denen keine Form vorgeschrieben ist. Wo Schriftform gilt, reicht sie nicht: Das Gesetz verlangt dort die eigenhändige Unterschrift, und ein Bild ist eine mechanische Nachbildung. Du brauchst Kuli oder, wo erlaubt, eine QES mit Zeitstempel.

Unterschrift als Datei, ehrlich erklärt

Du kannst deine Unterschrift digitalisieren und in PDF, Word und E-Mail einfügen. Das ist eine einfache elektronische Signatur, keine qualifizierte. Für formfreie Dokumente reicht das meist. Kostenlos.

Unterschrift digitalisieren

Wie du das Bild sauber einfügst, steht im Ratgeber Unterschrift in PDF einfügen. Was rechtlich als eigenhändige Unterschrift gilt, erklärt der nächste Artikel, und wenn eine Behörde oder ein Notar mehr verlangt, hilft dir der Beitrag zum Beglaubigen der Unterschrift.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Welche Form für dein Dokument gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur mit qualifiziertem Zertifikat und sicherer Signaturerstellung. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Ist meine eingescannte Unterschrift eine QES?

Nein. Ein Bild deiner Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur und ersetzt keine Schriftform.

Wo bekomme ich eine QES?

Bei einem anerkannten Anbieter von Zertifizierungsdiensten. Die Liste veröffentlicht die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) beim SECO, eine Übersicht gibt das BAKOM.

Reicht die QES immer statt der Unterschrift?

Nein. Die Gleichstellung gilt mit qualifiziertem Zeitstempel, und bei der Bürgschaft einer Privatperson braucht es zusätzlich die öffentliche Beurkundung.

Ist eine digitale Unterschrift rechtsgültig?

Für formfreie Erklärungen ja, auch als einfache Signatur. Wo Schriftform gilt, brauchst du die Unterschrift mit Kuli oder eine QES mit qualifiziertem Zeitstempel.

Quellen

  1. 1Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), SR 943.03 (fedlex.admin.ch)
  2. 2Art. 14 OR, Unterschrift (fedlex.admin.ch)
  3. 3Art. 493 OR, Bürgschaft: Form (fedlex.admin.ch)
  4. 4Notariate Kanton Zürich: Formvorschriften Testament (Art. 505 ZGB) (notariate-zh.ch)
  5. 5SECO: Anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten (SAS) (seco.admin.ch)
  6. 6BAKOM: Elektronische Signatur (bakom.admin.ch)
  7. 7Bundesamt für Justiz: Staatliche E-ID (bj.admin.ch)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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