Rechtliches

Unterschrift beglaubigen lassen: Wo, wie und was es kostet

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Manche Stellen wollen nicht nur deine Unterschrift, sondern auch eine Bestätigung, dass sie wirklich von dir stammt. In der Schweiz ist das Sache der Kantone: Wer beglaubigt und was es kostet, hängt davon ab, wo du wohnst. Hier siehst du, was die Beglaubigung bestätigt, wohin du gehst, was drei Kantone verlangen und wie du ein Dokument fürs Ausland überbeglaubigen lässt.

Was bedeutet „Unterschrift beglaubigen“?

Bei der Beglaubigung bestätigt eine Urkundsperson, dass die Unterschrift echt ist, also von der Person stammt, die sich ausweist. Zum Inhalt des Dokuments sagt sie nichts. Die Notariate des Kantons Zürich halten das ausdrücklich fest: „Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus“1. Das unterscheidet die Beglaubigung von der öffentlichen Beurkundung, bei der der Notar den Text mit dir bespricht und verantwortet.

Wer beglaubigt in der Schweiz?

Das Notariatsrecht ist kantonal. Die Kantone legen fest, wer beglaubigen darf, und die Tarife sind staatlich festgelegte Preise2. Deshalb gibt es keine einheitliche Antwort. Drei Beispiele zeigen die Bandbreite:

  • Kanton Zürich: Die Notariate sind zuständig1. Daneben bieten viele Gemeinden bzw. Stadtammannämter die Beglaubigung an, so zum Beispiel Dübendorf3.
  • Kanton Bern: Hier beglaubigen die Notarinnen und Notare, auch für den Gebrauch in der Schweiz4.
  • Kanton Basel-Stadt: Eine zentrale Beglaubigungsstelle des Kantons stellt die Beglaubigung meist sofort aus, ohne Termin5.
  • Kanton Aargau: Verträge und Ausweiskopien beglaubigen Notare oder dafür ermächtigte Beglaubigungspersonen6.

Zürich und Dübendorf zeigen, dass auch innerhalb eines Kantons mehrere Stellen in Frage kommen. Frag bei deiner Gemeinde nach, ob sie beglaubigt, bevor du zum Notar gehst. Die Angaben können sich ändern, prüfe sie vor dem Besuch.

Beglaubigung, Beurkundung und beglaubigte Kopie

Die drei Begriffe werden oft verwechselt, sind aber verschiedene Leistungen:

  • Beglaubigung der Unterschrift: Bestätigt nur, dass die Unterschrift von dir stammt.
  • Beglaubigte Kopie: Bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Mit deiner Unterschrift hat sie nichts zu tun und kostet anders.
  • Beurkundung (öffentliche Urkunde): Der Notar errichtet das Dokument selbst und prüft den Inhalt mit dir. Das ist der teurere und aufwendigere Weg.

Wann brauchst du eine Beglaubigung?

Es gibt keine allgemeine Pflicht, Unterschriften zu beglaubigen. Verlangt wird sie von der Stelle, die dein Dokument bekommt: einem Amt, einer Bank oder einer ausländischen Behörde. Steht die Forderung im Formular oder im Brief, frag dort nach, welche Art von Beglaubigung gemeint ist und ob eine Gemeinde genügt.

  • Anträge bei Ämtern und Banken: Manche wollen die Unterschrift bestätigt haben.
  • Dokumente fürs Ausland: Ausländische Stellen verlangen oft zusätzlich eine Apostille (siehe unten).
  • Verträge mit öffentlicher Beurkundung: Wo das Gesetz die Beurkundung vorschreibt, etwa bei bestimmten Bürgschaften, genügt die Gemeinde nicht, es braucht den Notar3.

Was du mitbringen musst

  1. Gültigen amtlichen Ausweis mit Foto. Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis13.
  2. Das Dokument, aber noch nicht unterschrieben. Unterschreiben oder die Unterschrift als deine bestätigen musst du vor Ort5.
  3. Dich selbst. Du musst persönlich erscheinen, Dritte können das nicht für dich tun3.
  4. Termin und Zahlungsmittel: Frag vorab, ob du einen Termin brauchst und wie du zahlst.

Der Ablauf ist kurz: Du weist dich aus, unterschreibst vor der Amtsperson oder erklärst die vorhandene Unterschrift für deine eigene, und sie setzt ihren Beglaubigungsvermerk samt Siegel auf das Dokument.

Was kostet die Beglaubigung?

Das hängt vom Kanton ab. Der Preisüberwacher fand schon in seiner Untersuchung von 2007 für die meisten Kantone eine Pauschale zwischen 10 und 50 Franken, einige Kantone legen nur einen Rahmen fest2. Die folgenden Zahlen stammen von den offiziellen Seiten der Kantone und Gemeinden (Stand der Recherche: 4. Oktober 2026):

KantonZuständigGebühr für eine Unterschrift
ZürichNotariate, auch Gemeinden und Stadtammannämter13Rahmen 20 bis 250 Franken, in der Praxis meist 20 Franken für eine Einzelperson, 30 Franken für eine Firmenunterschrift73
BernNotarinnen und Notare4Nach Zeitaufwand, mindestens 20 Franken8
Basel-StadtBeglaubigungsstelle des Kantons515 Franken5

Kosten variieren also je Kanton, und innerhalb eines Kantons je nach Stelle und Art der Unterschrift. Eine Firmenunterschrift kostet in Zürich mehr als die einer Privatperson, und bei mehreren Beglaubigungen auf einmal rechnet Bern den Zeitaufwand zusammen und die Mindestgebühr nur einmal8. Plane für den Normalfall rund 15 bis 30 Franken ein, und frag vorher nach, wenn es viele Unterschriften oder ein besonderes Dokument sind.

Unterschrift für das Dokument vorbereiten

Du willst deine Unterschrift vor dem Termin üben oder als Datei für Formulare parat haben? Digitalisiere sie kostenlos. Beglaubigt wird trotzdem vor Ort, und die Datei ist keine qualifizierte elektronische Signatur.

Unterschrift digitalisieren

Elektronische Beglaubigung

Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen, ihre Urkundspersonen zur elektronischen Beglaubigung zu ermächtigen (Art. 55a Schlusstitel ZGB). Die Urkundsperson beglaubigt dann mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur9. Ob und wo das angeboten wird, entscheidet jeder Kanton selbst9. Die Notariate des Kantons Zürich beschreiben auf ihrer Beglaubigungsseite nur den persönlichen Termin1. Frag deshalb bei der zuständigen Stelle nach. Zur QES selbst: qualifizierte elektronische Signatur.

Beglaubigung fürs Ausland: Apostille und Überbeglaubigung

Für das Ausland reicht die Beglaubigung oft nicht. Gehört das Zielland zum Haager Übereinkommen von 1961, wird die Beglaubigung mit einer Apostille bestätigt und ist dort ohne weitere Konsularbeglaubigung anerkannt, sonst folgt die Überbeglaubigung über das Konsulat10. Zuständig sind die kantonale Staatskanzlei oder eine andere kantonale Stelle, für Bundesdokumente die Bundeskanzlei10. Beispiele:

  • Bern: Die Staatskanzlei beglaubigt Unterschriften kantonaler Behörden und Berner Notare, 25 Franken pro Dokument4.
  • Basel-Stadt: Apostille 20 Franken, nur für Unterschriften von Behörden und im Kanton ansässigen Notarinnen und Notaren5.
  • Aargau: Apostille 40 Franken, Überbeglaubigung 20 Franken, beim Ausweiszentrum6.
  • Zürich: Die Staatskanzlei stellt Apostillen für notarielle Dokumente aus1.

Reihenfolge: zuerst die Beglaubigung der Unterschrift durch die Notarin oder die Gemeinde, dann die Apostille des Kantons. Manche Kantone beglaubigen nur Unterschriften bestimmter Urkundspersonen, wie das Basler Beispiel zeigt.

Schritt für Schritt: So gehst du vor

  1. Kläre, welche Art Beglaubigung die Stelle verlangt (nur Unterschrift, auch Kopie, oder gar Beurkundung).
  2. Such die zuständige Stelle in deinem Kanton (Notariat, Gemeinde, Beglaubigungsstelle) und frag nach Termin und Gebühr.
  3. Bereite das Dokument vor, aber unterschreibe noch nicht.
  4. Geh mit Ausweis zum Termin und unterschreibe vor Ort.
  5. Prüfe vor dem Weggehen, dass Name, Datum und Siegel stimmen, und bezahle die Gebühr.
  6. Soll das Dokument ins Ausland: hol danach die Apostille.

Häufige Fehler

  • Das Dokument vorher unterschrieben, obwohl du vor der Amtsperson unterschreiben sollst.
  • Abgelaufenen Ausweis dabeigehabt.
  • Zur Gemeinde gegangen, obwohl das Dokument die öffentliche Beurkundung durch den Notar braucht.
  • Beglaubigung der Unterschrift mit der beglaubigten Kopie verwechselt.

Was als eigenhändige Unterschrift zählt, steht im verlinkten Ratgeber. Und wenn du dir für Formulare eine saubere Unterschrift wünschst, schau dir unsere Profi-Unterschrift an, die wir persönlich prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich und unterscheiden sich je Kanton; prüfe sie vor dem Termin bei der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich in der Schweiz meine Unterschrift beglaubigen lassen?

Beim Notariat, je nach Kanton auch bei der Gemeinde, dem Stadtammannamt oder einer kantonalen Beglaubigungsstelle.

Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung in der Schweiz?

Das variiert je Kanton. Beispiele: Basel-Stadt 15 Franken, Zürich in der Regel 20 Franken (Rahmen 20 bis 250), Bern mindestens 20 Franken nach Zeitaufwand.

Was muss ich mitbringen?

Einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) und das noch nicht unterschriebene Dokument.

Brauche ich für das Ausland eine Apostille?

Meist ja, wenn das Zielland dem Haager Übereinkommen angehört. Sie wird von der kantonalen Staatskanzlei oder einer anderen kantonalen Stelle ausgestellt, in Bern kostet sie 25 Franken.

Gibt es die elektronische Beglaubigung?

Die Kantone können ihre Urkundspersonen dazu ermächtigen (Art. 55a Schlusstitel ZGB). Ob dein Kanton es anbietet, fragst du dort nach.

Quellen

  1. 1Notariate Kanton Zürich: Beglaubigung von Unterschriften (notariate-zh.ch)
  2. 2Preisüberwachung: Kantonale Notariatstarife (2007, Abschnitt 3.10) (preisueberwacher.admin.ch)
  3. 3Stadt Dübendorf: Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften (duebendorf.ch)
  4. 4Kanton Bern: Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei? (sta.be.ch)
  5. 5Kanton Basel-Stadt: Beglaubigung / Legalisation (bs.ch)
  6. 6Kanton Aargau: Beglaubigungen (ag.ch)
  7. 7Notariate Kanton Zürich: Gebühren Beglaubigungen (notariate-zh.ch)
  8. 8Kanton Bern: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN), Art. 27 (belex.sites.be.ch)
  9. 9ZGB Schlusstitel, Art. 55a: Elektronische Ausfertigungen und Beglaubigungen (gesetzestexte.help.ch)
  10. 10Bundeskanzlei: Legalisationen (bk.admin.ch)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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